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Die Gesellschaft ist
historisch und aus organisatorischen Gründen in derzeit neun
Glieder/Corps gegliedert.
Die Gliederung ist historisch durch die
Berufszugehörigkeit und die persönlichen Interessen der
Mitglieder und organisatorisch durch die Anzahl der Mitglieder
begründet.
Der
Verwaltungsrat ist der Vorstand der Gesellschaft.
Der Antrag auf Aufnahme ist an den Hauptmann zu richten.
Die Zustimmung des Verwaltungsrates ist Voraussetzung für die
Mitgliedschaft.
Aspiranten bitten üblicherweise bei der Gliederung um
Mitgliedschaft, bei der sie sich persönlich am Besten in die
bestehende Struktur einfügen werden. Bei der gewünschten
Gliederung wird über die Aufnahme nach Maßgabe der
Satzung der Gesellschaft abgestimmt.
Von
Gliederung zu Gliederung sind unterschiedliche Methoden
bei der Art Stimmenzählung zugelassen.
Die
Gesellschaft hat mit Stand 30.08.2010
684 eingetragene
Mitglieder.
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